Lehrveranstaltungen einführen / abschaffen
Anträge zur Einführung, zur Umbenennung oder zur Abschaffung eines obligatorischen, eines Wahl- oder eines MAS-Fachs sind mit dem entsprechenden Antragsformularen bei der Unterrichtskommission (z.Hd. Studiensekretariat) einzureichen, wobei folgende Termine gelten:
28. Februar für das kommende Herbstsemester
31. Oktober für das kommende Frühjahrssemester
Auf den Websites unter Administration Dozierende finden Sie weiter die Rechtsgrundlagen und Informationen im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als Dozentin/Dozent.