Leistungskontrollen
Formen von Leistungskontrollen:
Sessionsprüfungen finden zwei Mal pro Jahr, während der Semesterferien, statt (Wochen 4 - 7 und Wochen 32 - 35). Es ist eine Prüfungsanmeldung während der Anmeldephase nötig. Am D-ARCH finden die Basisprüfung und die Prüfungsblöcke 1 - 5 des Bachelor-Studiengangs gemäss Reglement in der Form von Sessionsprüfungen statt.
Semesterendprüfungen finden während der letzten beiden Semesterwochen oder während der ersten beiden Semesterferienwochen statt.
(Beim Jahreswechsel gelten dafür die Wochen 2 und 3 des neuen Kalenderjahres). Am D-ARCH werden die Leistungskontrollen einiger Vertiefungsfächer des Master-Studiengangs in dieser Form durchgeführt.
Die Prüfungsform Semesterendprüfung ist für Kernfächer ab HS 2019 nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Allgemeines
Am D-ARCH werden die Uebungen im Entwurf und die Wahlfächer im Master-Studiengang als Semesterleistungen geprüft. Semesterleistungen können benotet oder unbenotet sein. Die Noten von Semesterleistungen müssen jeweils bis zum Ende der dritten Woche der Semesterferien via eDoz dem Studiensekretariat übermittelt werden.
Bewertung von Entwurfsarbeiten
Die Beurteilung von Entwurfsarbeiten ist in jedem Fall minimal zu dokumentieren. Dafür steht ein standartisiertes Kritikprotokoll zur Verfügung, das Sie Ihren Kriterien anpassen können; primäres Ziel ist eine Bewertung, die nachvollziehbar ist.
In den Katalogdaten im Vorlesungsverzeichnis sind die Lernziele so zu formulieren, dass die Studierenden eindeutig nachvollziehen können, was sie nach erfolgreicher Absolvierung der Lerneinheit wissen, können und beherrschen müssen.
Grundsätzlich dürfen Studierende eine Lerneinheit besuchen ohne sie zu prüfen. Dies gilt auch für Semesterleistungen. Bei Semesterleistungen sollten Abbrüche daher nur eingegeben werden, wenn es zur Leistungskontrolle eine Anmeldung beim Dozierenden gegeben hat und auch klare Abmeldetermine kommuniziert wurden. Die Dozierenden werden seit diesem Semester über eDoz jeweils bei der Eingabe von Einträgen "Nicht bestanden wegen Abbruch oder weil zur Leistungskontrolle nicht erschienen" explizit darüber mit folgendem Text informiert:
"Sie haben neu für die markierten Einträge 'Nicht bestanden wegen Abbruch oder weil zur Leistungskontrolle nicht erschienen' eingetragen. Überprüfen Sie bitte bevor Sie weiterfahren und Ihre Eingaben gespeichert werden, ob die Leistungskontrolle dieser Semesterleistung wirklich angefangen und abgebrochen / oder verbindlich angemeldet und nicht abgelegt wurde, und korrigieren Sie wenn nötig Ihre Eingabe.
Bitte beachten Sie:
Studierende dürfen grundsätzlich Lerneinheiten belegen, ohne die Leistungskontrollen ablegen zu müssen. Für Semesterendprüfungen wie auch für Sessionsprüfungen müssen sich die Studierenden über myStudies für die Leistungskontrolle verbindlich anmelden. Für Semesterleistungen hingegen existiert keine explizite Anmeldung zu einer Leistungskontrolle - eine Belegung der Lerneinheit ist keine Anmeldung zur Leistungskontrolle. "Abbruch / nicht erschienen" darf für Semesterleistungen daher nur in den Fällen erteilt werden, wenn
- die Leistungskontrolle angefangen und abgebrochen wurde
- sich die Studierenden bei Ihnen explizit anmelden mussten und sich bis zu dem von Ihnen bekanntgegebenen Abmeldetermin nicht abgemeldet haben und nicht zur Leistungskontrolle erschienen sind".
Ab HS 2013 bis Ende FS 2016 wird an der ETH Zürich während einer dreijährigen Testphase auf die Vergabe von Testaten verzichtet. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Studierenden zu stärken. Die ETH Zürich ist überzeugt, dass lehrreiche und didaktisch klug aufgebaute Lehrveranstaltungen, welche von engagierten Dozierenden mit Kreativität und Professionalität vorbereitet und durchgeführt werden, immer neugierige und talentierte Studierende finden, die sich dafür interessieren. Die Testphase wird breit evaluiert.
Die Ergebnisse von Leistungskontrollen die in Sessionsprüfungen stattfinden, werden durch die Notenkonferenz des D-ARCH verabschiedet. Nach der Notenkonferenz können Noten nicht mehr geändert werden. Ausnahmen bilden Notenkorrekturen aufgrund eines Fehlers beim Korrigieren der Prüfung/Übertragen der Noten in eDoz. In diesem Fall ist die Notenkorrektur mit entsprechnender Begründung unverzüglich dem Studiensekretariat zu melden.
Sessionsprüfungen und Semesterleistungen
- Noten/Resultate importieren oder erfassen und speichern.
- Noten-/Resultatlisten abschliessen.
- Noten-/Resultatlisten drucken, unterschreiben und an die Studiensekretariate schicken. (Die Adressen der Studiensekretariate sind auf dem Deckblatt vorgedruckt.)
Bitte benutzen Sie Ihr eigenes ETH-Login. Dadurch erscheint Ihr Name als Ersteller auf der Liste und wir können Sie gegebenenfalls bei Fragen kontaktieren.
Lieferung von Noten und Resultaten an das (die) Studiensekretariat(e)
Resultate der Sessionsprüfungen
müssen jeweils am Donnerstag vor der Notenkonferenz geliefert werden.
- Notenkonferenz Wintersession: 1. Woche Frühjahrssemester
- Notenkonferenz Sommersession: 1 Woche vor Beginn Herbstsemester
Resultate von Semesterleistungen
sind bis spätestens Ende der dritten Woche Semesterferien zu liefern!
- Herbstsemester: Mitte Januar des darauffolgenden Jahres
- Frühjahrssemester: 1. Woche Juli
Prüfungsbericht / Examination report
- für besuchte Kurse an Institutionen ausserhalb der ETH/
for courses taken at a non-ETH-Institutions - wenn Noten und Kreditpunkte nicht über eDoz verfügt werden können / if the registration of grades and credits is not possible in eDoz
- MAS-Studierende / Doktorierende / Austausch-/Gaststudierende/
MAS students / doctoral students / mobility/visiting students
Nach dem Erstellen einer Notenliste in eDoz können Examinatoren keine Noten oder Resultate mehr ändern.
Solange die Note / das Resultat durch das Studiensekretariat noch nicht verfügt ist oder an einer Notenkonferenz verabschiedet wurde, kann das Studiensekretariat die Note noch ändern.
Korrekturen von bereits verfügten Noten oder Resultaten müssen Examinatoren dem Studiensekretariat D-ARCH schriftlich, mit dem dafür vorgesehenen Formular mitteilen.
Jede Notenkorrektur muss vom Studiendirektor genehmigt werden. Für den abschliessenden Entscheid ist die Rektorin zuständig.
Mit der Unterzeichnung der Eigenständigkeitserklärung bezeugen die Studierenden u.a., dass sie die Arbeit selbständig verfasst haben sowie das Merkblatt „Zitier-Knigge“ zu Plagiaten gelesen und die im Fachgebiet üblichen Zitiervorschriften eingehalten haben.
Eine unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil jeder während des Studiums verfassten Wahlfach- und Master-Arbeit (auch der jeweils elektronischen Version).
Rechtssammlung
Die Rechtssammlung enthält die übergeordneten Verordnungen zum Studium: zum Beispiel die Zulassungsverordnung oder die Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich, das Stipendienreglement sowie weitere Rechtserlasse der ETH Zürich. Sie enthält zudem alle in Kraft stehenden Studienreglemente.
Weisungssammlung des Rektorats
Die Weisungssammlung enthält Ausführungsbestimmungen zu diversen Themen des Studiums. Sie ist alphabetisch geordnet.