Leistungskontrollen

Im Studiengang Architektur werden Leistungskontrollen hauptsächlich als
- Prüfungen
- Schriftliche Berichte und Arbeiten
- Vorträge und Referate
- Projektarbeiten
abgenommen. Die Prüfungsmodi (Form der Leistungskontrolle, Dauer, zulässige Hilfsmittel) finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei den einzelnen Lehrveranstaltungen unter "Leistungskontrollen".
Studierendenportal
Studierendenportal: Leistungskontrollen und rechtliche Grundlagen- Prüfungsinformationen
- Prüfungsformen
- Leistungselemente
- Prüfungsstufen
- Prüfungsplanung
- Termine
- Anmeldung
- Vorziehen/Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen
- Abmeldung
- Erhalt Prüfungsplan
- Während der Prüfungssession
- Resultate/Kreditpunkte
- FAQ Leistungskontrollen
- Leistungskontrollen Mobilitätsstudierende
- Digitale Prüfungen
Plagiatsprävention
Zu Master- und Semesterarbeiten müssen von den Autoren Eigenständigkeitserklärungen ausgefüllt werden.
Am D-ARCH betrifft dies vor allem Wahlfach-, Vertiefungs- und Master-Arbeiten. Es ist Aufgabe der betreuenden Professuren dafür zu sorgen, dass diese Bestimmung eingehalten wird.
Prüfungsbericht / Examination report
- für besuchte Kurse an Institutionen ausserhalb der ETH /
for courses taken at a non-ETH-Institutions - wenn Noten und Kreditpunkte nicht über eDoz verfügt werden können / if the registration of grades and credits is not possible in eDoz
- MAS-Studierende / Doktorierende / Austausch-/Gaststudierende /
MAS students / doctoral students / mobility/visiting students
Notenkorrekturen
Nach dem Erstellen einer Notenliste in eDoz können Examinatoren keine Noten oder Resultate mehr ändern. Solange die Note / das Resultat durch das Studiensekretariat noch nicht verfügt ist oder an einer Notenkonferenz verabschiedet wurde, kann das Studiensekretariat die Note noch ändern.
Korrekturen von bereits verfügten Noten oder Resultaten müssen Examinatoren dem Studiensekretariat D-ARCH schriftlich, mit dem dafür vorgesehenen Formular mitteilen. Die Mitteilung muss eine nachvollziehbare Begründung enthalten mit allenfalls zusätzlich relevanten Unterlagen.
Jede Notenkorrektur muss vom Studiendirektor genehmigt werden. Für den abschliessenden Entscheid ist die Rektorin zuständig.