Semestereinschreibung und Immatrikulation

Die ETH-Kanzlei informiert jeweils per Email über die Frist für die Semestereinschreibung.

Nach diesem Termin ist eine verspätete Einschreibung nur während einer befristeten Zeit und kostenpflichtig möglich (CHF 50.00).

Studierende, die sich dann immer noch nicht eingeschrieben haben, werden durch die ETH-Kanzlei exmatrikuliert.

Nach der Semestereinschreibung können über myStudies Kurse belegt werden.

Die Änderung einer bereits vorgenommenen Semestereinschreibung (z.B. von regulär zu Urlaubssemester) ist bis SPÄTESTENS Ende der vierten Semesterwoche möglich. Senden Sie der Kanzlei () eine E-Mail mit einer kurzen schriftlichen Erklärung.

Wenn Sie das Studium für ein Semester UNTERBRECHEN wollen oder müssen (z.B. obligatorisches Praktikum, Militär-/Zivildienst, Prüfungsvorbereitung), dann können Sie sich direkt in myStudies in ein Urlaubssemester einschreiben (auf Schaltfläche "Urlaub beantragen" klicken, im Dropdown Art des Urlaubs wählen).

Bei Fragen in diesem Zusammenhang kontaktieren Sie bitte unbedingt die Kanzlei ().

Das Nicht-Einschreiben ist KEINE Wahlmöglichkeit.

Bevor Sie den Bachelor-Diplomantrag stellen, müssen alle Leistungen erbracht und in den richtigen Kategorien eingeordnet sein.

Sie müssen in den Master-Studiengang eingeschrieben sein (myStudies/Funktionen/Master Studium/ Master-Studium beginnen).

Erst danach können Sie den Bachelor-Diplomantrag stellen/ausdrucken/unterschreiben und zusammen mit einer Praktikumsbestätigung im Studiensekretariat vorbei bringen oder per Post schicken.

  • Wenn Leistungs-Ergebnisse ausstehen,
  • Wer Leistungen zwischen Bachelor- und Master-Studium tauschen möchte,
  • Wer das BACHELOR-SCHLUSSZEUGNIS erst NACH ENDE der zweiten Semesterwoche beantragt/erhält,

muss sich zusätzlich zum Master-Studiengang in ein WEITERES Bachelor-Semester einschreiben (Schulgeld und Semesterbeiträge werden nur einmal erhoben).

Diplomantrag stellen

Wer das MASTER-SCHLUSSZEUGNIS erst NACH ENDE der zweiten Semesterwoche beantragt/erhält, muss sich ebenfalls in ein weiteres Semester, z.B in ein Urlaubssemester einschreiben!

Wenn Sie aus der ETH Zürich AUSTRETEN wollen, informierten Sie sich:

Austritt / Exmatrikulation

Das Nicht-Einschreiben ist dazu NICHT vorgesehen!

Nach der Semestereinschreibung ist ein Austritt ohne Kostenfolge NUR bis Ende der vierten Semesterwoche möglich.

Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitswochen die Immatrikulationsbestätigungen zugestellt. (das Studiensekretariat stellt keine Immatrikulationsbestätigungen aus!)

Die Semesterrechnung wird ab der fünften Semesterwoche per E-Mail verschickt: Kontrollieren Sie bitte Ihre ETH-Mailbox!

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