Diplomantrag
Studierende, welche die Voraussetzungen für den Studienabschluss erfüllen, beantragen beim Studiensekretariat die Erteilung des Diploms. Ohne Diplomantrag kann kein Diplom erteilt werden – es gibt keine automatische Diplomerteilung durch die ETH Zürich. Der Diplomantrag gilt als gestellt, wenn er in Papierform und von der Studentin/vom Studenten unterzeichnet bei dem für den jeweiligen Studiengang zuständigen Studiensekretariat eingegangen ist.
Das Antragsformular finden Sie unter: myStudies/Funktionen/Diplomantrag
Voraussetzungen zum Stellen des Antrags:
- Minimale Anzahl Kreditpunkte gemäss Reglement
- Minimale Anzahl Kreditpunkte pro Kategorie
- Prüfungsblöcke und Leistungskontrollen im Zeugnisteil müssen bestanden sein
- Prüfungsblöcke und Leistungskontrollen im Zeugnisteil sind einer Kategorie zugeordnet
- Es dürfen keine offenen Mahnungen existieren
- Auflagen: alle Auflagen müssen bestanden und genügend Kreditpunkte vorhanden sein
Bachelor
Der Übertritt vom Bachelor in den Master ist bei konsekutiven Studiengängen einfach und erfolgt durch den Studierenden über die Semestereinschreibung auf myStudies.
Zu beachten ist, dass Sie in den Master-Studiengang eingeschrieben sind, bevor Sie den Bachelor-Diplomantrag einreichen.
Sind in allen Kategorien die Kreditpunkte erreicht, erscheint unter myStudies/Funktionen die Option "Master-Studium". Wählen Sie ein vorgeschlagenes konsekutives Masterstudium. Zusätzlich zur Bachelor-Immatrikulation wird eine Master-Immatrikulation erstellt.
Stellen Sie den Bachelor-Diplomantrag erst, nachdem alle erbrachten Leistungen aus vorherigen Semestern verfügt wurden.
Nachdem Sie den Diplomantrag eingereicht und Ihr Schlusszeugnis durch das Studiensekretariat verfügt wurde, werden Sie durch die Akademischen Dienste aus dem Bachelor-Studiengang exmatrikuliert.
Ausnahmen
Frist
Sie haben die Frist Ihres Bachelor-Studiengangs erreicht? Stellen Sie Ihren Bachelor-Diplomantrag, sobald die Semestereinschreibung für das kommende Semester geöffnet und nachdem alle Leistungen vom vergangenen Semester verfügt wurden. Falls Sie noch Sessionsprüfungen geschrieben haben, ist dies erst nach der Notenkonferenz der Fall. Nachdem Sie Ihren Bachelor-Diplomantrag eingereicht haben, bestätigt das Studiensekretariat den Akademischen Diensten (Kanzlei) den Abschluss, anschliessend wird Ihnen die Mastereinschreibung von der Kanzlei freigeschaltet. Ihre Studienfrist finden Sie auf myStudies/Funktionen.
Offene Rechnung
Das Studiensekretariat kann Ihren Diplomantrag nicht abschliessen, wenn Sie noch offene Rechnungen zu begleichen haben. Wenden Sie sich dazu an die Kanzlei.
Master
Die Bearbeitungszeit für ein Diplom dauert ungefähr zehn Tage. Um sich nicht unnötig für ein weiteres Semester einschreiben zu müssen, sollten Sie Ihren Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn des neuen Semesters gestellt haben.
Die Semesterdaten finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Diplomantrag stellen
Loggen Sie sich auf myStudies ein. Gehen Sie zu Funktionen/Diplomantrag.
Sie werden nun gefragt, ob Sie den Diplomantrag stellen möchten.
Mit "Ja" wird der Diplomantrag gestellt. Danach können mit der Funktion "Kategorie zuordnen" keine Leistungen mehr umplatziert werden.
Mit "Nein" kommt man zum Entwurf des Antrages zurück, der Diplomantrag wird nicht gestellt. Nach Bedarf können über "Immatrikulation" -> "Leistungsüberblick" noch Anpassungen vorgenommen werden.
Drucken Sie den Diplomantrag aus.
Diplomantrag bearbeiten
Im Ausdruck des Diplomantrages hat es links eine zusätzliche Spalte "auf Beiblatt".
Die Option "auf Beiblatt" bedeutet, dass die Leistungskontrolle nicht für das Diplomzeugnis verwendet wird, sondern nur auf dem Beiblatt aufgeführt wird. Das heisst konkret: Die Note wird nicht für den Gesamtdurchschnitt verwendet, und die Kreditpunkte werden ebenfalls nicht im Schlusszeugnis angerechnet. Eine solche Leistungskontrolle können Sie in einem anderen Studium verwenden, falls sie dort im Vorlesungsverzeichnis enthalten ist. Typischerweise handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich GESS, die Sie im Bachelor-Studium erworben haben, und im Masterstudium verwenden möchten.
Beachten Sie, dass nur überschüssige Leistungen auf das Beiblatt verschoben werden können, und dass in jeder Kategorie genügend Kreditpunkte vorhanden sein müssen.
Beachten Sie, dass auch ungenügende Leistungen oder Abbrüche (seit HS2013) auf dem Beiblatt erscheinen.
Auflagen werden immer auf dem Beiblatt aufgeführt.
Weiterleitung an Ihr Studiensekretariat
Der Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und dem Studiensekretariat in der Regel persönlich übergeben werden. Dies ermöglicht es, Unklarheiten unmittelbar zu klären.
Praktikumspflicht erfüllt?
Bringen Sie in jedem Fall die entsprechende(n) Bestätigung(en) mit oder legen Sie eine Kopie bei.
Versand der Abschluss-Dokumente
Die Diplomurkunden werden mit eingeschriebener Post verschickt.
Bei Studierenden, welche in einem anderen Studiengang immatrikuliert bleiben, erfolgt der Versand an die Allgemeine Versandadresse. Bei AbsolventInnen ohne weitere Einschreibung in einem anderen Studiengang erfolgt der Versand an die Ausweich- / Elternadresse, ausser diese Adresse ist im Ausland und es existiert noch eine Allgemeine Versandadresse in der Schweiz.