1. Zulassung
Zulassungsbedingungen:
Zur Master-Arbeit wird zugelassen, wer
- das Bachelor-Studium erfolgreich abgeschlossen hat;
- allfällige Auflagen für die Zulassung zum Studiengang vollständig erfüllt hat;
- im Master-Studium die KP in der Kategorie «Entwurf » gemäss Art. 39 Abs. 2 erbracht hat.
Siehe Art. 31 Studienreglement für den Master-Studiengang Architektur.
Wichtig:
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, allfällige ausstehende Kreditpunkte nach Absolvierung der Master-Arbeit zu erwerben. Bitte planen Sie daher u. U. ein weiteres Semester in Ihre Studienplanung ein (Gesamtfrist für das Studium beachten!). Um den Diplomantrag abschliessen zu können, müssen die minimal nötigen ECTS-Punkte in allen Kategorien erreicht sein. Weiter ist der Nachweis eines mind. sechsmonatigen Praktikums (100%-Basis) nötig.