Rechtliche Grundlagen
Als rechtliche Grundlagen gelten die Studienreglemente für den Master-Studiengang Architektur und alle weiteren Rechtsmittel betreffend die Leistungskontrollen an der ETH Zürich.
Plagiatsprävention
Zu Master- und Semesterarbeiten müssen von den Autoren Eigenständigkeitserklärungen ausgefüllt werden.
Am D-ARCH betrifft dies vor allem Wahlfach- und Master-Arbeiten. Es ist Aufgabe der betreuenden Professuren dafür zu sorgen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden.
Eigenständigkeitserklärung (vorm. Urheberzeugnis) für die Master-Arbeit
Die Eigenständigkeitserklärung (Urheberzeugnis D-ARCH) und alle anderen Formulare finden Sie nach der Masterthemen-Ausgabe auf der DARCH-Webseite.
Mithilfen
Die Mithilfe von Drittpersonen ist auf 3 beschränkt.
Zu den Raplab Werkstätten sind nur "Berechtigte Personen" zugelassen. Es sind dies nur Angehörige der ETH Zürich, die den Besuch einer Einführungsveranstaltung durch das Raplab nachweisen können.
Andere Personen haben keinen Zutritt. Sie werden gegebenenfalls durch den Sicherheitsdienst der ETH weggewiesen.