Anrechnung Leistungen
Die Studierenden sind verantwortlich dafür, dass ihnen die Leistungen aus der Mobilität gutgeschrieben werden. Dies erfolgt anhand von offiziellen Dokumenten, welche der Mobilitätsverantwortlichen vorgelegt werden müssen.
Grundsätzliches
Austausch-Programme
Mindestens 20 KP müssen erarbeitet werden, sonst muss möglicherweise ein Teil des Stipendiums zurück erstattet werden.
Gastsemester (Freemover)
Die Anrechnung der Leistungen aus einem Freemover-Semester wird gleich gehandhabt wie bei einem Austauschsemester. Wieviele KP erarbeitet werden, entscheiden die Studierenden; es gibt keine Vorgaben wie bei den Programmen mit Stipendium.
Übernahme-Vorgaben; Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich
Gemäss der Leistungskontrollen-Verordnung werden Leistungen übernommen, so wie sie von Partner- und Gastuniversitäten auf offiziellen Dokumenten ausgewiesen sind. Noten werden anhand der vorliegenden Notenschlüssel umgerechnet, Kreditpunkte an das ETH-Notensystem und die Studiengänge angepasst.
Aus Gründen der Gleichbehandlung (ETH-Studierende können nicht bestandene Fächer nicht vom Leistungsüberblick entfernen) müssen nicht bestandene Fächer aus der Mobilität auf den ETH Leistungsüberblick übernommen werden, sofern sie auf dem Leistungsüberblick der Gasthochschule aufgeführt sind. Der Einfachheit halber erfolgt keine Umrechnung von ungenügenden Noten, das Fach wird als «Nicht bestanden» eingetragen.
Diese Regelung ist gültig ab dem Herbstsemester 2020.
Anrechnung:
Bachelor-Studium Architektur
Max. 20 KP in den Kategorien Entwurf und Wahlfächer.
Nicht angerechnete, überzählige Mobilitäts-KP werden auf Antrag der Studierenden auf dem Beiblatt zum Schlusszeugnis aufgeführt oder können ins Master-Studium übertragen werden.
Master-Studium Architektur
Max. 20 KP in den Kategorien Entwurf und Wahlfächer.
Nicht angerechnete, überzählige Mobilitäts-KP werden auf Antrag der Studierenden auf dem Beiblatt zum Schlusszeugnis aufgeführt.
Wissenschaft im Kontext (WiK) GESS
Erworbene KP werden zusätzlich angerechnet. Für die Anrechnung muss vor Beginn des Mobilitäts-Semesters die Zustimmung des D-GESS eingeholt werden.
Anfragen zur Bewilligung nimmt das Studiensekretariat des D-GESS gerne entgegen.
Sprachkurse
- Kurse in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch werden ab Niveau B2 als WiK-Fach anerkannt.
- Kurse in anderen Sprachen werden anerkannt, wenn sie an der Partner-/Gasthochschule oder einer angegliederten Institution angeboten werden.
- Aus Sprachkursen können während des gesamten Studiums (BA- und MA-Studium zusammen) maximal 3 ECTS angerechnet werden.