Weiterbildung
Das D-ARCH bietet diverse Weiterbildungsprogramme an. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der School for Continuing Education der ETH Zürich.
Certificate of Advanced Studies ETH (CAS)
Das Certificate of Advanced Studies ETH (CAS) dient der Vertiefung der fachlichen Fähigkeiten auf einem bestimmten Gebiet. Das CAS umfasst mindestens 10 ECTS-Kreditpunkte. Es ist in Blockkursen oder wöchentlichen Kurstagen organisiert und dauert ein bis zwei Jahre.
Diploma of Advanced Studies ETH (DAS)
Das Diploma of Advanced Studies (DAS) umfasst mindestens 30 ECTS-Kreditpunkte. Es ist in Blockkursen oder wöchentlichen Kurstagen organisiert und dauert ein bis zwei Jahre.
Master of Advanced Studies ETH (MAS)
Das Weiterbildungsprogramm zum Master of Advanced Studies ETH (MAS) bietet verschiedene Spezialisierungen an. Diese vermitteln eine Vertiefung des Fachwissens und eine Erweiterung der Kenntnisse über die Grenzen der Architektur hinaus. Ein MAS umfasst mindestens 60 ECTS-Kreditpunkte und wird im Vollzeit- oder berufsbegleitenden Teilzeitstudium absolviert. Es dauert ein bis zwei Jahre.
Anmeldung und Studium
Programme der universitären Weiterbildung richten sich in der Regel an akademisch gebildete Kader und Fachleute im Beruf. Die Master- (MAS) und das Zertifikatsprogramm (CAS) setzen einen Hochschulabschluss auf der Masterstufe (MSc, MA) und Berufserfahrung oder einen gleichwertigen Bildungsstand bereits voraus. Sie können in einzelnen Fällen aber auch direkt an einen Masterabschluss anschliessen. Die meisten Programme werden berufsbegleitend angeboten und dauern in der Regel zwischen einem und zwei Jahren.
Allgemeine Zulassungsbedingungen
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Aufgrund des persönlichen Dossiers kann in der Regel zugelassen werden, wer einen Masterabschluss einer ETH oder einen als äquivalent anerkannten Abschluss einer anderen Hochschule besitzt. Hochqualifizierte Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können unter Nachweis von Berufspraxis und Zusatzqualifikationen in den erforderlichen Fachgebieten ausnahmsweise zugelassen werden.