ERC & SNSF Research Grants
Antragsprozess für Principal Investigators
Antragsberechtigung/ Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller auf einen ERC Grant prüfen externe Seite HIER ihre grundsätzliche Antragsberechtigung. Für Anforderungen betreffen die verschiedenen SNF Förderinstrumente sind externe Seite HIER weiterführende Informationen zu finden.
Integration/ Die Anträge bedürfen expliziter Unterstützung durch die fachnahen Instiutute. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller sucht sich eine Mentorin/einen Mentor (Professor/-in) am Institut, an dem sie/er arbeiten möchte. Die Mentorin/der Mentor informiert die Institutsleiterin/den Institutsleiter über die Absicht, einen Grant-Antrag einzureichen.
Altersgrenzen/ Antragsstellerinnen bzw. Antragssteller, die bei geplantem Projektbeginn nicht älter als 35 sein werden, werden als Assistenzprofessorinnen bzw. -professoren an die ETH berufen.
Bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die knapp über 35 sind, muss mit die Berechtigung für eine Assistenzprofessur durch den Departementskoordinator geklärt werden.
Raumbedarf/ Die für das Projekt benötigten Räume müssen vom entsprechenden Institut zur Verfügung gestellt werden. Das Departement ist nicht in der Lage, Raum zur Verfügung zu stellen. Ist am Institut kein Raum vorhanden, ist die Institutsleiterin/der Institutsleiter gebeten, den Departementskoordinator zu kontaktieren, um die Gesamtsituation zu klären.
Unterstützungsschreiben/ Wird der Antrag vom entsprechenden Institut unterstützt und sind die Raumfragen geklärt, stellt das Departement (Vorsteher) das benötigte Unterstützungsschreiben (Letter of Support) und die Bestätigung betreffend den Raumbedarf aus.
Professorenkonferenz/ Die Mentorin/der Mentor stellt den Projektantrag in einer Professorenkonferenz, die vor dem Eingabetermin stattfindet, vor.