Zulassung MAS/CAS

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. Aufgrund des persönlichen Dossiers kann in der Regel zugelassen werden, wer einen Masterabschluss einer ETH oder ein als äquivalent anerkannter Abschluss einer anderen Hochschule besitzt. Hoch qualifizierte Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können unter Nachweis von Berufspraxis und Zusatzqualifikationen in den erforderlichen Fachgebieten ausnahmsweise zugelassen werden.

Zulassung und Anmeldung für MAS Programme

School for Continuing Education

 

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