Integrierte Disziplinen
Bachelor-Studiengang (2011er Reglement)
Die Studierenden haben gemäss Reglement 3 KP in der Kategorie "Integrierte Disziplin Konstruktion" (IDK) und 3 KP in der Kategorie "Weitere Integrierte Disziplin" (WID) zu erwerben.
Integrierte Disziplin Konstruktion (IDK)
Die IDK sollte von der jeweiligen Entwurfsprofessur zusammen mit der Entwurfsaufgabe angeboten, betreut und bewertet werden. Dafür steht eine Lerneinheit zur Verfügung, bei der die Studierenden, die Dozentinnen auswählen. Falls die IDK nicht von der Entwurfsprofessur betreut werden kann, steht die Dozentur "Bautechnologie und Konstruktion" nach vorgängiger Absprache für die Studierenden zur Verfügung.
Die Entwurfsprofessuren sind gebeten, sich frühzeitig mit der Dozentur BUK in Verbindung zu setzen, wenn Sie die integriete Disziplin Konstruktion nicht selber leisten.
Weitere Integrierte Disziplin (WID)
Sämtliche Fachprofessuren bieten grundsätzlich Inhalte ihres Fachgebiets als WID an. Auch hier wird verlangt, dass die Entwurfsprofessuren die entsprechenden Fachprofessuren in die Erstellung des Entwurfsprogramms miteinbeziehen. Beachten Sie, dass auch im Falle der WID die Fachprofessuren die Betreuung der Studierenden nur nach vorgängiger Absprache zusagen können.
Master-Studiengang (2011er Reglement)
Im Master-Studiengang ist die Integrierte Disziplin Planung zu leisten (3 KP). Das bedeutet, dass die eine Entwurfsaufgabe im städtebaulichen Massstab zu leisten haben. Sie belegen dazu eine Lehrveranstaltung "Entwurf V - IX" und die Lehrveranstaltung "Integrierte Disziplin Planung" der Entwurfsprofessur.